Gewinnspielbedingungen

Allgemeine Teilnahmebedingungen für Gewinnspiele in unserem Programm (im folgenden „Sender" genannt)

1. Gewinnspielanbieter

Anbieterin des Gewinnspiels ist die Veranstaltergemeinschaft des Senders. In den Rahmenprogrammstunden (entsprechende Zeiten können im Hörerservice unter 0180 50 80 580 erfragt werden) ist Anbieter der dort stattfindenden Gewinnspiele der Mantelprogrammveranstalter radio NRW GmbH, Oberhausen (www.radionrw.de). Beide werden im Folgenden jeweils als „Gewinnspielanbieter" bezeichnet.

2. Geltungsbereich und Anerkennung der allgemeinen Teilnahmebedingungen

Folgende Allgemeine Bedingungen gelten für die Teilnahme an den Gewinnspielen, die im Hörfunkprogramm des Senders veranstaltet werden. Der Gewinnspielanbieter behält sich vor, für einzelne Gewinnspiele besondere Teilnahmebedingungen aufzustellen. Diese sind auf der jeweiligen Aktions-Microsite einsehbar. Mit der Teilnahme an einem Gewinnspiel im Hörfunkprogramm des Senders erkennt der Teilnehmer* ausdrücklich und verbindlich die folgenden Allgemeinen Teilnahmebedingungen an:

3. Teilnahmeberechtigung

Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die mindestens das 14. Lebensjahr vollendet haben. Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, benötigen zur Teilnahme die Zustimmung ihres gesetzlichen Vertreters. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Mitarbeiter der Veranstaltergemeinschaft und der Betriebsgesellschaft des Senders, Mitarbeiter von radio NRW, Mitarbeiter von Kooperationspartnern des jeweiligen Gewinnspiels und alle Personen, welche mit der Durchführung des jeweiligen Gewinnspiels beschäftigt sind oder waren. Gleiches gilt für Angehörige (§15 Abgabenordnung) ersten und zweiten Grades dieser Personen sowie deren Lebenspartner in eheähnlicher Gemeinschaft.

4. Ablauf des Gewinnspiels/Auswahlmechanik/Gewinn

Über den Ablauf des jeweiligen Gewinnspiels wird der Teilnehmer im Hörfunkprogramm des Senders, ggf. auch in besonderen Teilnahmebedingungen (siehe unter Ziffer 1) informiert. Dies betrifft u.a. Beginn und Ende des Spiels, Teilnahme- und Auswahlverfahren, eventuelle Gewinnfragen bzw. -aufgaben.

Der Moderator wählt je nach Spieldramaturgie einen oder mehrere Bewerber (abhängig von der Spielvariante, z.B. Zufallsprinzip) aus, die daraufhin an dem Gewinnspiel teilnehmen. Die Anforderungen bzw. der Spielmechanismus werden im Vorfeld durch den jeweiligen Moderator on Air kommuniziert.

Der Gewinnspielaufruf ist beendet, sobald ein Mitspieler On-Air zu hören ist, oder im Vorfeld anders lautende Informationen kommuniziert wurden.

Sind die für das jeweilige Spiel geforderten Anforderungen/Aufgaben (abhängig von Spielvariante, z.B. anhand der Lösung einer Rätselfrage oder das einfache Durchkommen ins Studio) vom Anrufer erfüllt worden, bestätigt der Moderator den Gewinn. Bei mehr als einem Teilnehmer kürt der Moderator auf Basis der vorher bekannt gegebenen Spielregeln den Gewinner. Ist die genannte Lösung falsch, gilt der Hinweis des Moderators.

Der Moderator bestimmt den Zeitpunkt der Auswahl eines Anrufers im Rahmen der jeweiligen Spieldramaturgie selbst. Er hat dabei die festgelegte und nicht veränderbare Abfolge der Musiktitel und Wortbeiträge im Programm zu beachten. Die Auswahl erfolgt unter Berücksichtigung der Abfolge von Wortbeiträgen und Musiktiteln des Programms innerhalb der Sendestunde, in der das Gewinnspiel gestartet wird.

Hinweis: Der Sender behält sich vor, eine Spielrunde kurz vor der Ausstrahlung zeitnah aufzuzeichnen.

5. Teilnahme über Telefon/Kosten

Eine Teilnahme am Gewinnspiel ist ausschließlich über die im Programm genannte(n) Telefonnummer(n) möglich.

Ein Anruf auf der lokalen Studiohotline aus dem Festnetz der Deutschen Telekom ist zum City- bzw. Ferntarif möglich. Im Übrigen richtet sich die Tarifierung nach dem vom Teilnehmer genutzten Verbindungsweg (Netz/ Provider).

Bei 0180 5 Tarifierung kostet der Anruf 14cent/min (mobil kann stark variieren).

Verbindungskosten kommen erst ab dem Zeitpunkt zustande, nachdem der Anruf des Teilnehmers entgegengenommen (ggf. durch einen Anrufbeantworter) wurde. Hört der Teilnehmer ein Besetztzeichen oder einen Rufton, entstehen keine Kosten.

Bitte kontrollieren Sie Ihr Telefonverhalten, um unvorhergesehenen Kosten vorzubeugen.

6. Gewinn

Bei Sachpreisen ist eine Barauszahlung des Gewinnwertes bzw. ein Umtausch des Gewinns ausgeschlossen. Der Gewinnanspruch ist nicht übertragbar.

Gewinne, die von Kooperationspartnern bzw. Preissponsoren gestellt werden, bietet der Gewinnspielanbieter nur in deren Namen an. Der Gewinnspielanbieter ist in solchen Fällen nicht verantwortlich für die rechtzeitige und vollständige Ausschüttung des Gewinns sowie für Sach- bzw. Rechtsmängel oder für die Zahlungsunfähigkeit des Kooperationspartners und die daraus resultierenden Folgen für das Gewinnspiel.

Der in der Gewinnspielbeschreibung gegebenenfalls bildlich auf der Senderwebsite oder mündlich präsentierte Gewinn ist nicht zwingend mit dem zu gewinnenden Gegenstand identisch. Abweichungen, insbesondere im Modell, Farbe und Ausstattung u.ä. sind möglich.

7. Ausschluss von Teilnehmern

Der Gewinnspielanbieter behält sich vor, Teilnehmer von der Teilnahme am Gewinnspiel auszuschließen. Dies gilt insbesondere bei schuldhaften Verstößen gegen die Teilnahmebedingungen oder für den Fall, dass Teilnehmer den Teilnahmevorgang oder das Spiel manipulieren bzw. versuchen, zu manipulieren oder sich anderer unredlicher Hilfsmittel bedienen.

Der Gewinnspielanbieter kann Teilnehmer ausschließen, bei denen der begründete Verdacht besteht, dass diese sich im Hörfunkprogramm des Senders (Gewinnergespräch mit dem Moderator) in strafbarer, insbesondere in ehrverletzender oder volksverhetzender Weise äußern werden.

8. Ausschluss von der Ausschüttung des Gewinns

Minderjährige, die das 14. Lebensjahr nicht vollendet haben, sind von der Gewinnausschüttung ausgeschlossen. Stellt der Gewinnspielanbieter nachträglich fest, dass der Teilnehmer einem im Sinne von Ziff. 7 zum Ausschluss führenden Grund verwirklicht hat bzw. nicht teilnahmeberechtigt im Sinne der Ziff. 3 war, kann der Gewinnspielanbieter diesen von der Ausschüttung des Gewinns ausschließen.

9. Veröffentlichung von Namen; Promotion

Der Sender darf den vollständigen Namen des Gewinners öffentlich im Programm oder auf den Internetseiten des Senders bekannt geben, wenn dieser ausdrücklich einer Veröffentlichung zugestimmt hat.

Der Gewinner verpflichtet sich, in vertretbarem Rahmen kostenfrei für Audio-, Foto-, Bild- und Textpromotions im Hörfunk, Internet oder gedruckten Veröffentlichungen zur Verfügung zu stehen.

10. Abbruch Gewinnspiel

Der Gewinnspielanbieter behält sich vor, dass Gewinnspiel jederzeit abzubrechen oder zu beenden. Dies gilt insbesondere bei höherer Gewalt oder falls das Gewinnspiel aus anderen (organisatorischen, technischen oder rechtlichen) Gründen nicht durchgeführt bzw. fortgesetzt werden kann. Den Teilnehmern stehen in einem solchen Fall keine Ansprüche gegen den Gewinnspielanbieter zu.

11. Rechtsweg

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

12. Haftungsausschluss

Der Gewinnspielanbieter haftet nicht für Schäden aufgrund von Störungen technischer Anlagen, für Verzögerungen oder Unterbrechungen von Übertragungen oder für Schäden, die im Zusammenhang mit der Teilnahme am Gewinnspiel bzw. mit der Annahme und der Nutzung des Gewinns stehen, es sei denn, der Gewinnspielanbieter bzw. dessen Erfüllungsgehilfen handeln vorsätzlich oder grob fahrlässig. Hiervon unberührt bleiben etwaige Ersatzansprüche aufgrund der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie von wesentlichen Vertragspflichten.

13. Verhältnis mündliche Angaben/schriftliche Teilnahmebedingungen

Weichen mündliche Angaben im Hörfunkprogramm (z.B. in der Moderation) inhaltlich von den vorstehenden Allgemeinen Teilnahmebedingungen ab, so gelten bezüglich der abweichenden Angaben ausschließlich die Regelungen der Allgemeinen Teilnahmebedingungen bzw. der schriftlichen Gewinnbeschreibungen auf der Senderwebsite.

14. Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Klauseln ganz oder teilweise nichtig, unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bedingungen wirksam. An deren Stelle tritt eine entsprechende gültige Klausel. Gleiches gilt bei Vorliegen einer Regelungslücke.

* Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wurde für alle Begriffe in der Regel die männliche Schreibweise verwendet. Wir weisen an dieser Stelle ausdrücklich darauf hin, dass die ausschließliche Verwendung der männlichen Form explizit als geschlechtsunabhängig verstanden werden soll und sowohl die weibliche als auch die männliche Schreibweise für die entsprechenden Begriffe gemeint ist.

skyline