"Der fantastische Ferienstart mit euren Megastars" - Teilnahmebedingungen
Veröffentlicht: Dienstag, 01.07.2025 12:15
Hier findet ihr die Teilnahmebedingungen zum Spiel "Der fantastische Ferienstart mit euren Megastars".

Die RADIO NRW GmbH, Essener Str. 55, 46047 Oberhausen, veranstaltet für alle Hörer* der Lokalradios in NRW das Gewinnspiel „Der fantastische Ferienstart (nachfolgend Gewinnspiel)". Die RADIO NRW GmbH und die NRW-Lokalradios verzeichnen derzeit eine Reichweite von 1,454 Millionen Hörern in der durchschnittlichen Stunde (Quelle: ma 2025 Audio I), Basis: Deutschsprachige Bevölkerung ab 14 Jahre). An diesem Gewinnspiel wird jedoch nicht jeder NRW-Lokalsender in vollem Umfang teilnehmen.
Das Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Facebook oder Google und wird in keiner Weise von Facebook oder Google gesponsert, unterstützt oder organisiert. Der Empfänger ggf. bereitgestellter Informationen ist nicht Facebook oder Google, sondern die RADIO NRW GmbH.
1. Anerkennung der Teilnahmebedingungen
Mit der Teilnahme an dem von der RADIO NRW GmbH veranstalteten Gewinnspiel erkennen Sie ausdrücklich und verbindlich die nachfolgenden Teilnahmebedingungen an.
2. Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind nur volljährige natürliche Personen. Minderjährige sind von der Teilnahme ausgeschlossen. RADIO NRW behält sich vor, vor der Gewinnübergabe das Alter zu überprüfen. Es findet keine Gewinnausschüttung an Minderjährige statt. Von der Teilnahme ebenfalls ausgeschlossen sind alle Mitarbeiter der RADIO NRW GmbH sowie die Mitarbeiter der NRW-Lokalradios und deren jeweilige Angehörige ersten und zweiten Grades sowie deren Lebenspartner in eheähnlicher Gemeinschaft und alle Personen, welche mit der Durchführung der Aktion beschäftigt sind oder waren.
3. Spielzeiten
Die Aktion findet vom 07. Juli 2025, 00.00 Uhr bis zum 10. Juli 2025, 23.59 Uhr von Montag bis Donnerstag rund um die Uhr statt. RADIO NRW ist jederzeit berechtigt, die Aktion ohne Angabe von Gründen abzubrechen.
4. Teilnahmeweg
Zur Teilnahme am Gewinnspiel müssen Sie das Onlineformular auf der Senderhomepage ausfüllen. Mehrfachteilnahmen sind möglich.
5. Spielablauf
Zwischen dem 07. Juli und dem 10. Juli haben die Hörer die Möglichkeit sich über ein Onlineformular für eine von 3 Konzertreisen zu bewerben.
Folgende Konzerte gibt es zu gewinnen:
• The Weeknd in Toronto (Kanada) am 27.07.2025
• Kygo in Bergen (Norwegen) am 22.08.2025
• Die Toten Hosen in Düsseldorf am 03.07.2026
Der Gewinn beinhaltet die Tickets, die An- und Abreise und eine Hotelübernachtung (für das Konzert von The Weeknd sind zwei Übernachtungen vorgesehen. Wir weisen darauf hin, dass für die Einreise nach Kanada ein gültiger Reisepass vorhanden sein muss).
Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen und ein Weiterverkauf der Reisen inkl. Tickets ist nicht zulässig.
Wichtige Anmerkung: Wird das Programm nicht über UKW oder Kabel (z.B. per Livestream online oder auf mobilen Endgeräten in einer App) empfangen, erfolgt die Ausstrahlung aus technischen Gründen um 10 bis 15 Sekunden verzögert. Dies kann die Gewinnchancen negativ beeinflussen.
6. Mechanik und Auswahlverfahren des Gewinnspiels "Der Hit-Tresor"
Zur Teilnahme am Gewinnspiel richtet RADIO NRW ein Onlineformular ein, über das sich die Hörer bewerben können. Aus der Gruppe der registrierten Teilnehmer wird wiederum per Zufall der Kandidat für das jeweilige Reiseziel ausgewählt und zurückgerufen.
Pro Spielrunde gibt es maximal einen Gewinner. Jede Spielrunde kann kurz vor Ausstrahlung zeitnah aufgezeichnet werden. RADIO NRW behält sich vor, die Spielrunde aus dramaturgischen Gründen redaktionell zu bearbeiten.
7. Promotion
RADIO NRW zeichnet ggf. mit Gewinnern/Teilnehmern geführte Telefonate auf und strahlt diese unter Nennung des Namens des Gewinners/Teilnehmers in angemessenem Umfang (ein- oder mehrmalig) im Programm aus, um dem berechtigten Unternehmensinteresse an werbewirksamer Außendarstellung und Unterhaltung nachzukommen, Art. 6 Abs. 1 lit. f) DS-GVO. Zur Qualitätssicherung kann dieser Anruf zuvor aufgezeichnet und zeitversetzt wiederholt ausgestrahlt werden.
RADIO NRW fertigt in vertretbarem Rahmen Audio-, Foto-/Bild-/Video- und/oder Textpromotions von und mit den Gewinnern an, um dem berechtigten Unternehmensinteresse an werbewirksamer Außendarstellung und Unterhaltung nachzukommen, Art. 6 Abs. 1 lit. f) DS-GVO. Die so hergestellten Materialien werden gespeichert und zur Bewerbung dieser oder folgender Programmaktionen im Radio und online auf den Seiten der Lokalradios verwendet.
8. Rechtsweg
Im Zweifel und bei Unstimmigkeiten entscheidet die Spielleitung nach bestem Wissen und Gewissen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
9. Schriftformerfordernis/Salvatorische Klausel
Änderungen und/oder Ergänzungen dieser Teilnahmebedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses selbst. Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Klauseln ganz oder teilweise nichtig, unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, tritt an deren Stelle eine entsprechend gültige Klausel. Die übrigen Bedingungen bleiben wirksam. Gleiches gilt bei Vorliegen einer Regelungslücke.
10. Datenschutz
Mit der Teilnahme erklärt sich der Teilnehmer damit einverstanden, dass RADIO NRW die erforderlichen personenbezogenen Daten (Name, Vorname, Telefonnummer, postalische Adresse ) für die Dauer der Aktion speichert und ausschließlich zur Findung des Gewinners und der Gewinnabwicklung nutzt. Die Daten werden nach Beendigung des Gewinnspiels gelöscht und nicht an Dritte weitergegeben.
Teilnehmer haben das Recht, von RADIO NRW jederzeit Auskunft zu verlangen über die zu ihnen bei radio NRW gespeicherten Daten, sowie zu deren Herkunft, Empfängern oder Kategorien von Empfängern, an die diese Daten weitergegeben werden und den Zweck der Speicherung (§ 34 BDSG; Art. 15 Datenschutzgrundverordnung, DS-GVO).
Teilnehmer haben das Recht, jederzeit aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen gegen die Verarbeitung ihrer Daten Widerspruch einzulegen. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerspruch erfolgten Verarbeitung bleibt dadurch unberührt (§ 35 BDSG; Art. 21 DS-GVO). Teilnehmer sind ebenfalls berechtigt eine Berichtigung, Löschung oder Sperrung ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen, soweit dem keine gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen (§ 35 BDSG; Art. 16, 17 DSGVO). Zu beachten ist, dass im Falle der Geltendmachung eines Widerspruchs oder Anspruchs auf Sperrung oder Löschung der personenbezogenen Daten während der Durchführung des Gewinnspiels durch Teilnehmer, diese regelmäßig nicht mehr an der Gewinnspielverlosung teilnehmen können.
Wenn diesbezügliche Fragen zum Datenschutz oder zur Datensicherheit bestehen, oder wenn Teilnehmer vorstehend genannten Rechte geltend machen möchten, erreichen die Teilnehmer den Datenschutzbeauftragten per E-Mail unter datenschutz@radionrw.de oder per Post unter oben genannter Adresse der RADIO NRW GmbH. Teilnehmer haben zudem das Recht, sich wegen Verstößen gegen das Datenschutzrecht im Wege der Beschwerde an die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde (Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Nordrhein- Westfalen) zu wenden. Weitere Informationen zum Datenschutz unter diesem Link.
RADIO NRW zeichnet ggf. mit Gewinnern/Teilnehmern geführte Telefonate auf und strahlt diese unter Nennung des Namens des Gewinners/Teilnehmers in angemessenem Umfang (ein- oder mehrmalig) im Programm aus, um dem berechtigten Unternehmensinteresse an werbewirksamer Außendarstellung und Unterhaltung nachzukommen (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Zur Qualitätssicherung kann dieser Anruf zuvor aufgezeichnet und zeitversetzt wiederholt ausgestrahlt werden.