Kreis informiert über Masernschutzgesetz

Ab heute tritt das neue Masernschutzgesetzt bei uns im Ennepe Ruhr Kreis in Kraft. Das heißt, dass bestimmte Arbeitnehmer ab heute ihren Impfausweis beim Arbeitgeber vorlegen müssen. Da muss dann eine Masernimpfung eingetragen sein. 

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Wer muss eine Impfung nachweisen?

Kurz gesagt, ganz viele, die schon lange mit Menschen und besonders Kindern arbeiten. Zum Beispiel Mitarbeiter in Schulen, Kitas, Flüchtlingsunterkünften, in Arztpraxen oder auch Krankenhäusern. Die haben ab heute vier Wochen Zeit, um ihren Impfausweis beim Arbeitgeber vorzulegen und zu zeigen: ich bin gegen Masern geimpft! Das Ganze richtet sich vor allem an diejenige, die schon vor dem Jahr 2020 in diesen Bereichen gearbeitet haben. Alle anderen haben schon längst so eine Masern-Impfflicht. 

Was droht Nicht-Geimpften?

Weist ein Arbeitnehmer die Impfung nicht nach, kann der Arbeitgeber das dem Gesundheitsamt melden. Der Ennepe Ruhr Kreis hat dafür extra ein Online-Formular eingerichtet. Das kann die Chefin oder der Chef ausfüllen und im schlimmsten Fall kann das Gesundheitsamt ein Betreuungs- oder Berufsverbot aussprechen.  

Warum gibt es das Masernschutzgesetz?

Die Masern sind vor allem für Kinder eine extrem gefährliche Krankheit. In schweren Fällen können Hirnentzündungen auftreten – was wiederum tötlich sein kann. Deshalb sollen die Kinder damit einfach geschützt werden. Die Masern-Impfflicht ist auch schon was länger beschlossene Sache. Wegen Corona und der Auslastung der Gesundheitsämter wurde das alles aber zig mal verschoben.

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