Kreisverwaltung hat Mähroboter-Verbot geprüft
Veröffentlicht: Dienstag, 03.06.2025 06:43
Ein kreisweites Nachtfahrverbot für Mähroboter rückt näher. Es ist rechtlich grundsätzlich zulässig. Das ist das Ergebnis einer Prüfung durch die Kreisverwaltung, die CDU und Grüne beantragt hatten, und die heute (03.06.) im Umweltausschuss des Kreises vorgestellt wird.

Für ein nächtliches Betriebsverbot reiche der Schutz einzelner Igel aus - eine Bewertung im Hinblick auf eine ganze Population sei nicht erforderlich, heißt es von der Kreisverwaltung. Durch andere Maßnahmen sei derselbe Schutz nicht zu erreichen. Außerdem sei die Einschränkung zeitlich begrenzt. Die Untere Naturschutzbehörde soll jetzt eine entsprechende Allgemeinverfügung erarbeiten und die Kreisverwaltung ein Konzept für die Kontrolle und die Ahndung bei Verstößen aufstellen.