Mord in Modeketten-Filiale: Mitarbeiter muss in Psychiatrie
Veröffentlicht: Mittwoch, 26.11.2025 14:52

Kriminalität
Krefeld (dpa) - Nach der Ermordung einer Filialleiterin der Modekette «New Yorker» in Krefeld muss ein damaliger Mitarbeiter dauerhaft in die geschlossene Psychiatrie. Von dem Mann gehe eine erhebliche Rückfallgefahr aus, er leide unter ausgeprägten Wahnvorstellungen, sagte der Vorsitzende Richter am Krefelder Landgericht, als er die Unterbringung anordnete.
Er habe sich von der Frau gemobbt gefühlt, hatte der geständige Mann ausgesagt, der nach eigenen Angaben 25 und nach Angaben des Gerichts 27 Jahre alt ist.
Einem psychiatrischen Gutachter zufolge ist der Mann psychisch schwer krank. Er leide unter paranoider Schizophrenie und sei zur Tatzeit schuldunfähig gewesen. Am Abend des 7. Mai hatte er die Frau in ihrem Büro mit zahlreichen Messerstichen getötet.
Angeklagter fühlte sich gemobbt
Der Angeklagte hatte ausgesagt, die 41-Jährige habe ihn ständig gemobbt und geärgert. Am Mittag des Tattags habe er deshalb ein Messer eingesteckt. «Ich habe an dem Tag die Entscheidung getroffen. Sie stand gebückt am Tresor, da habe ich zugestochen», hatte Sayed S. ausgesagt. Als seine Chefin versucht habe, aus dem Büro zu flüchten, habe er die Tür zugehalten.
Mehrere Kolleginnen des Opfers hatten die 41-Jährige hingegen als Zeuginnen im Prozess als nette und tolle Chefin bezeichnet.
Der Rechtsmediziner listete 26 Messerstiche auf, von denen 21 den Rumpf der Frau trafen und mehrere innere Organe verletzten. Nach der Tat hatte der in Afghanistan geborene Mann durch einen Hinterausgang das Gebäude verlassen. Kurz darauf konnte ihn die Polizei festnehmen.
Entschuldigung im Schlusswort
Im Jahr 2016 war er nach Deutschland gekommen. Zwei Jahre später war er wegen einer posttraumatischen Belastungsstörung in psychiatrischer Behandlung.
Der Mann hatte erst drei Monate vor der Tat in dem Geschäft angefangen zu arbeiten - auf Minijobbasis, 42 Stunden im Monat für 13,50 Euro die Stunde. Von der Modekette «New Yorker» hieß es nach der Tat, man sei tief erschüttert über das tödliche Gewaltverbrechen in der Krefelder Filiale.
Der Angeklagte hatte in seinem Schlusswort gesagt: «Ich möchte mich entschuldigen.» Verteidiger und Staatsanwaltschaft verzichteten nach dem Urteil auf Rechtsmittel. Die Nebenklage behielt sie sich vor.



