Neue Allgemeinverfügung zur Maskenpflicht

Eine Frau mit Mundschutz und verspiegelter Sonnenbrille auf der Flingerstrasse in Düsseldorf. Durch die Lockerung des Shutdowns dürfen einige Geschäfte wieder öffnen.
© Kai Kitschenberg / FUNKE Foto Services

EN: Der Kreis hat zusammen mit den betroffenen Städten die Maskenpflicht im Freien überarbeitet. Für manche Orte ist ab heute die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasenschutzes wieder aufgehoben worden. Eine genaue Überprüfung hat laut Kreisverwaltung ergeben, das dort Mindestabstände eingehalten werden können.

In anderen Abschnitten ist die Maskenpflicht jetzt nur noch auf Wochentage und Zeiten beschränkt, an denen mit einer großen Anzahl von Menschen zu rechnen ist. Betroffen sind Fußgängerzonen, Plätze und Straßenabschnitte in Gevelsberg, Hattingen, Schwelm und Witten. Nachzulesen ist das auf der Internetseite des Kreises.

Weitere Meldungen

skyline