Rückforderung von Corona-Hilfe ist rechtens
Veröffentlicht: Donnerstag, 12.12.2024 13:43
Eine Heilpraktikerin aus Hattingen muss 9.000 Euro Corona-Hilfe zurückzahlen. Das hat das Verwaltungsgericht Arnsberg entschieden. Gegen die Rückforderung des Landes NRW im Jahr 2020 hatte die Hattingerin Klage eingereicht. Die Rückforderung war aber rechtens, weil eine Bewilligung gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoße, so das Gericht. Unternehmen, die sich vor dem 31.12. 2019 bereits in Schwierigkeiten befanden, waren demnach nicht anspruchsberechtigt. Da habe die Klägerin falsche Angaben gemacht. Dass sich die finanziellen Schwierigkeiten auf ihren Online-Handel bezogen, könne nicht losgelöst von ihrer Heilpraktikertätigkeit betrachtet werden. Stattdessen bestehe ein enger Zusammenhang der Geschäfte. Außerdem umfasse das Vermögen der Frau ihr gesamtes Vermögen.
