Sperrstunde auch im Kreis
Veröffentlicht: Montag, 19.10.2020 11:12
EN: Die Maßnahme gehört zu mehrere Schutzverschärfungen,die der Kreis jetzt in Abstimmung mit der Coronaschutzverordnung des Landes erlassen hat. Sie gelten ab morgen (20.10.). Dazu gehört dass Gaststätten, Bars und Clubs zwischen 23.00 und 6.00 Uhr geschlossen werden müssen. In diesem Zeitraum gilt zudem ein Verkaufsverbot für Alkohol.
Außerdem wurde die Personenzahl für Treffen, Feiern und Veranstaltungen in der Öffentlichkeit weiter eingeschränkt. Die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasenschutzes hat der Kreis bereits vergangene Woche erweitert.
Die Maßnahmen wurden notwendig, weil der Sieben-Tage-Inzidenzwert im Kreis mittlerweile bei 55,5 liegt und die Grenze zum Risikogebiet damit überschritten ist.
Hier die Punkte aus der neuen Allgemeinverfügung des Kreises
- Im öffentlichen Raum dürfen sich so aktuell maximal fünf Personen oder die Mitglieder von zwei Hausständen treffen. Zwischen 23.00 und 6.00 Uhr gilt eine Sperrstunde für Gaststätten und Restaurants sowie ein Verkaufsverbot für Alkohol und an Festen aus einem herausragenden Anlass wie beispielsweise Hochzeit, Taufe oder Jubiläen dürfen maximal zehn Personen teilnehmen.
- Folgen hat die neue Lage auch für diejenigen aus dem Ennepe-Ruhr-Kreis, die auf Reisen gehen möchten. Da der Kreis jetzt als Risikogebiet gilt, muss im Vorfeld der Fahrt abgeklärt werden, welche besonderen Regelungen für das Urlaubsziel zu beachten sind.
Veranstaltungen
- An Veranstaltungen und Versammlungen sowie Kongressen dürfen ab Donnerstag, 22. Oktober, maximal 500 Personen im Freien und 250 in Innenräumen teilnehmen. Voraussetzung: Mindestens drei Tage vor dem Termin liegt dem Gesundheitsamt ein Hygienekonzept vor. Ist dies nicht der Fall, liegt die maximale Teilnehmerzahl bei 100. Davon betroffen sind beispielsweise die Bereiche Sport, Kultur und außerschulische Bildung. Details finden sich auf den Internetseiten der Kreisverwaltung sowie des Landes.
- Um das Infektionsgeschehen einzudämmen, sieht die Verfügung wie bereits seit Ende letzter Woche eine erweiterte Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung vor. Bei Veranstaltungen in Sport- und Wettbewerbsanlagen müssen Zuschauer sowohl auf Steh- wie auf Sitzplätzen einen entsprechenden Schutz tragen. Identisches gilt für Besucher von Kulturveranstaltungen, Konzerten und Aufführungen sowie von sonstigen Veranstaltungen und Versammlungen in geschlossenen Räumen.
- Ebenso gilt: Der Mindestabstand von 1,5 Metern muss auch bei allen Veranstaltungen, Versammlungen und Angeboten gewahrt werden, bei denen die Teilnehmer auf festen Plätzen sitzen.
Hier gilt die Maskenpflicht auch draußen
- In einer Anlage nennt die Verfügung aus dem Schwelmer Kreishaus Bereiche in den kreisangehörigen Städten, in denen der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. "Auch dort gilt die Pflicht, nur mit Mund-Nasen-Bedeckung unterwegs zu sein."
Hier gibt es die PDF mit den entsprechenden Gebieten zum Download (Quelle: Ennepe-Ruhr-Kreis).