Verbraucherzentrale informiert über Reiserechte

Wer über Ostern in den Urlaub reist, sollte sich vorab über seine Rechte informieren. Die Verbraucherzentrale bietet dazu eine spezielle App an - die Flugärger App. Wenn der Flug ausfällt, kann man eine sogenannte Ersatzbeförderung einfordern. Hebt der Flieger deutlich später als ursprünglich geplant ab, muss die Airline für eine Betreuung und Verpflegung aufkommen. Das geht bis hin zu einer Hotelnacht und dem Transport zum Hotel. Bei mehreren Stunden Verspätung hat man außerdem Anspruch auf Entschädigungszahlungen.

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