Welttag des Hörens: Kinder frühzeitig untersuchen

Hörstörungen bei Kindern müssen frühzeitig erkannt werden. Darauf hat die AOK hingewiesen. Wenn ein Kind nicht richtig hört, lernt es auch nicht richtig zu sprechen. Eltern sollten daher unbedingt jeden vorgesehenen Termin der gesetzlichen Kinderuntersuchungen wahrnehmen. Mit dem Neugeborenen-Hörscreening könne dabei in der ersten Lebenswoche frühzeitig eine Hörschädigung festgestellt werden, so die AOK. Das Hörscreening wird von allen gesetzlichen Krankenkassen bezahlt. Auch bei den folgenden gesetzlichen U-Untersuchungsterminen wird das Hörvermögen der Kinder getestet.

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