Witten differenziert bei der Grundsteuer
Veröffentlicht: Dienstag, 17.12.2024 06:33
Der Stadtrat in Witten hat sich für einen differenzierten Grundsteuerhebesatz entschieden. Damit bekommen Wohn- und Nichtwohngrundstücke künftig verschiedene Hebesätze. Damit gelten ab Januar 1.110 Punkte für Wohngrundstücke und 1.869 Punkte für Nichtwohngrundstücke. Die Werte entsprechen der Empfehlung der Landesregierung für Witten. Neben dem Satz an sich hat der Rat auch beschlossen, sich die Situation in einem Jahr nochmals anzusehen und darüber zu beraten. Mit seiner Entscheidung hat sich der Rat gegen die Verwaltung gestellt, denn Stadtkämmerer Kleinschmidt hatte sich für einen einheitlichen Satz von 1.302 Punkten ausgesprochen. Nur das sei - Stand heute - rechtssicher. Bürgermeister Lars König meint, weder das eine noch das andere Modell sei gerecht. Weiter meint er, dass er den Rat nicht um diese Entscheidung beneiden würde. Mit dem jetzt differenzierten Hebesatz erhofft sich der Rat vor allem, dass Wohngrundstücke nicht so stark belastet werden. Mitte Januar will die Stadt die neuen Grundsteuerbescheide verschicken. Mehr Infos zum Thema auch auf den Seiten der Stadt.
Hier eine Beispielrechnung der Stadt:
Die Berechnung der Grundsteuer geht so: Multiplikation des Messbetrags (festgelegt vom Finanzamt) mit dem Hebesatz (festgelegt vom Stadtrat, basierend auf einen Vorschlag vom Land NRW). Beispiel: Der Grundsteuermessbetrag liegt bei 95 Euro, der Hebesatz bei 1110 Prozent. Dann beträgt die zu zahlenden Grundsteuer 1.054,5,90 Euro im Jahr (95 x 1110 : 100).