EN-Kreis weist auf Quarantäne- und Meldepflicht hin

EN: Während eine Testpflicht für Rückkehrer aus Corona-Risikogebieten noch nicht besteht, gilt eine andere Vorgabe seit Wochen. Wer aus einem der rund 130 Risikoländer zurückkommt, muss sich umgehend in Quarantäne begeben und beim Gesundheitsamt melden.

Dies sei keine freundliche Bitte, sondern eine Rechtspflicht, heißt es aus dem Krisenstab des Kreises. Verstöße könnten mit Bußgeldern bis zu 25.000 Euro geahndet werden.

Für die Meldung beim Gesundheitsamt hat die Kreisverwaltung ein Online-Formular auf ihre Internetseite gestellt. Bisher haben sich viele Urlaubsrückkehrer beim Gesundheitsamt gemeldet, die meisten kamen aus der Türkei.

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