Fotos bei der Einschulung - Was ihr wissen müsst

Passend zur Einschulungszeit stellt sich die Frage: Darf man bei Schulveranstaltungen eigentlich einfach Fotos von den Kindern machen? In Sachsen-Anhalt haben einzelne Schulen aus Angst vor Datenschutzverstößen sogar komplette Fotoverbote verhängt. Muss das sein? Wir machen den Check.

© Unsplash / Imansyah Muhamad Putera

Der Auslöser: Die Datenschutzgrundverordnung

Am 25. Mai 2018 ist die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Kraft getreten. Die besagt, dass man für die Veröffentlichung von Fotos die eindeutige und individuelle Einwilligung aller abgebildeten Personen benötigt. Andernfalls liegt ein Verstoß vor. Zuvor galt das Datenschutzgesetz NRW. Laut NRW-Schulministerium hat sich an den Richtlinien nicht viel geändert, allerdings fehlt vielen Schulen Klarheit darüber, wie sie sich bei diesem Thema verhalten sollen. Aus Angst vor Abmahnungen, Strafen oder Klagen besorgter Eltern werden z.T. Fotos bei Veranstaltungen einfach ganz verboten. In den meisten Fällen versuchen die Schulen aber zu sensibilisieren. Zum Beispiel wird auf Aushängen darauf hingewiesen, Fotos nur für den familiären Gebrauch zu schießen. Hochladen ins Internet sollte vermieden werden, wenn andere Personen, insbesondere Kinder, mit auf dem Foto sind und keine Einwilligung eingeholt wurde.

Das ist erlaubt

Fotos für den privaten Gebrauch von seinem Kind zu machen, ist an sich unproblematisch und erlaubt, vorausgesetzt, diese Bilder werden nicht der gesamten Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Das heißt: In der Familie ist es OK, wird das Foto einem Freund gezeigt, wird es schon bedenklich. Ein Klassenfoto an die Verwandten zu schicken, ist also okay - es öffentlich auf Facebook hochzuladen, nicht. Das bedeutet auch, dass die Schulen nicht im direkten Sinne haftbar sind, wenn Eltern Fotos fremder Kinder veröffentlichen - wohl aber für Schulhomepage und Bilder, die z.B. im Gebäude ausgehängt werden.

Als Faustregel kann man sich merken: Die Datenschutzgesetze gelten erst für den Fall, dass ein Bild der Öffentlichkeit preisgegeben wird. Dazu zählt das private Fotalbum natürlich nicht.

Das sagt der Rechtsanwalt

Carsten Zerbe ist Rechtsanwalt aus Witten und beschäftigt sich unter anderem mit Urheber- und Fotorecht:


"Wenn sie ein Foto von Ihrem Kind machen möchten, empfiehlt es sich, dass sie das Kind am Besten in einer ruhigen Ecke fotografieren, wo keine anderen Kinder auf dem Foto zu sehen sind oder zumindest so fotografieren, dass die anderen Kinder in den Hintergrund treten und Sie vielleicht einen Filter darüber legen können, sodass man die Kinder nicht erkennen kann."


Sollte unerlaubter Weise doch ein Foto im Netz landen, droht eine Abmahnung durch Unterlassungserklärung; die Kosten dafür trägt der, der das Foto veröffentlicht hat. Strafrechtlich können sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe verhängt werden.


"In der Praxis kommt es bei Einschulungsfotos aber eher selten zu straftrechtlichen Verfahren."




Tipps für Schulen und Eltern

Also alles gar nicht so einfach. Damit die Einschulung trotzdem für alle Beteiligten ein schöner und möglichst entspannter Tag wird, haben wir ein paar Tipps zusammengestellt:


  1. Vorher drüber sprechen - Zum Beispiel bei einem Informationsabend für alle Eltern. Hier sollte für das Thema sensibilisiert werden, besonders für den richtigen Umgang mit den Bildern. Und: Eine schriftliche Einverständniserklärung von den Eltern ausfüllen lassen, mit der das Fotografieren der Kinder auf der Veranstaltung erlaubt wird.
  2. Sollten nicht alle Eltern den Fotos zustimmen, muss nicht direkt ein Verbot her. Kinder, die nicht fotografiert werden sollen, können zum Beispiel ein Erkennungszeichen wie ein Schlüsselband oder einen Button erhalten. Achtung: Das Zeichen sollte gleichzeitig gut sichtbar sein UND das Kind nicht bloßstellen.
  3. Eine Alternative dazu sind festgelegte "Fotospots". Hier werden bestimmte Bereiche deklariert, in denen das Fotografieren erlaubt ist. Eltern, die dies nicht möchten, müssen natürlich die Möglichkeit haben, mit ihren Kindern diese Orte zu meiden.
  4. Fotos vom Kind vor der Einschulung zuhause machen - Hauptsache, Schultüte, Tornister und das Kinderlächeln sind auf dem Foto. Da wird alles andere doch nebensächlich, oder?

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