Pressemeldung der Staatsanwaltschaft Bochum - Einziehung von 9,8 Millionen Euro gegen schweizerische AG angeordnet
Veröffentlicht: Donnerstag, 11.09.2025 14:06

Crime must not pay - Straftaten dürfen sich nicht lohnen!
Auf Antrag der Schwerpunktstaatsanwaltschaft für die Verfolgung der Wirtschafts- und Finanzkriminalität Bochum hat das Landgericht Essen mit Urteil vom 02.09.2025 gegen eine schweizerische Aktiengesellschaft die Einziehung eines Geldbetrages in Höhe von 9.815.426,92 Euro angeordnet.
Hintergrund dieser im selbständigen Einziehungsverfahren getroffenen Entscheidung ist der illegale Handel mit Quecksilber in den Jahren 2011 bis 2013. Von einem Unternehmen mit Sitz in Essen und Dorsten waren ca. 1.000 Tonnen Quecksilber übernommen worden, welches aufgrund gesetzlicher Bestimmungen hätte entsorgt werden müssen. Statt der fachgerechten Beseitigung erfolgte die Weiterveräußerung auf dem Weltmarkt. Die Täter - die überwiegend bereits rechtskräftig zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden sind - erzielten hierdurch Millionengewinne.
Um solche illegalen Einnahmen den Tätern wieder zu entziehen, hat der Gesetzgeber weitreichende Einziehungsmöglichkeiten geschaffen, die hier erfolgreich angewendet worden sind.
Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.
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